So können Sie ihr Kind an der Comenius-Schule anmelden:
Die Comenius-Schule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Hier können nur Kinder und Jugendliche mit einer festgestellten geistigen Einschränkung unterrichtet werden.
Das staatliche Schulamt kann feststellen, dass Ihr Kind einen Förderbedarf „geistige Entwicklung“ hat. Diesen Bescheid erhalten Sie dann schriftlich.
Sie können sich für solch einen Bescheid an das Staatliche Schulamt wenden, wenn Sie von einem Förderbedarf „geistige Entwicklung“ ausgehen. Falls Ihr Kind entwicklungsverzögert ist, werden Sie evt. auch von ErzieherInnen im Kindergarten darauf angesprochen. Oder Ihr Kind erhält bereits Frühförderung, um sich besser zu entwickeln. Auch bei der Einschulung kann Sie die aufnehmende Schule darauf ansprechen, dass der normale Bildungsgang in einer Grundschule für Ihr Kind nicht geeignet ist.
Ein/e beauftragte/r SonderschullehrerIn schreibt dann über Ihr Kind ein Gutachten. Grundlage dafür sind Arztberichte, die Sie zur Verfügung stellen, Beobachtungen in Spielsituationen und bei Lernangeboten und ein sonderpädagogischer Test. Das Ergebnis des Gutachtens wird mit Ihnen besprochen. Das staatliche Schulamt trifft aufgrund des Gutachtens eine Entscheidung.
Sie werden dann befragt, ob Sie den Besuch eines SBBZ oder die Beschulung in der Inklusion an einer Regelschule wünschen.
In beiden Fällen erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Jetzt können Sie Kontakt zur Comenius-Schule aufnehmen, um ihr Kind anzumelden.
Wir sind eine staatliche Schule. Staatliche Schulen haben einen Schulbezirk. Welches SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ihr Kind besucht, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin!
Sie haben die Gelegenheit, sich die Schule anzusehen.
Sie werden über das Angebot im Stammhaus und in der Kooperativen Organisationsform (Außenklasse) beraten.
Füllen Sie das Anmeldeformular bitte vollständig aus.
