Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.comeniusschule-schwetzingen.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel und Audiodeskription bzw. Alternativtexte zur Verfügung
- Filterfunktionen können nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden
- Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig sichtbar (z.B. im Hamburger-Menü).
- Einige Funktionen und Inhalte sind noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Der Tastaturfokus ist nicht immer eindeutig zu erkennen.
- Teilweise sind Tabellen sowie PDF-Formulare nicht vollständig barrierefrei.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten, Anwendungen oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern, werden Videos zur deutschen Gebärdensprache für die Zukunft eingeplant. Ein möglicher Zeitraum der Nutzung kann noch nicht ermittelt werden. - Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Diese sind in Arbeit.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Online-Karten und Kartendienste
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Schreiben Sie uns eine E-Mail an comeniusschule@cos-rnk.de oder wenden Sie sich per Post an uns. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.02.2024 erstellt.
Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.02.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die kommunale Behindertenbeauftragte nimmt Ihre Rückmeldung gerne entgegen.
Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung finden Sie hier: Kommunale Behindertenbeauftragte
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie uns wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.